001 Nauklerstraße

Nauklerstraße / Univiertel

Einbahnstraße als Fahrradfalle
In Tübingen ist FahrradfahrerInnen in einigen Einbahnstraßen, z.B. in der Nauklerstraße, das Fahren gegen die ausgewiesene Fahrtrichtung erlaubt. Dafür steht das Zusatzzeichen 41.1 „Radfahrer frei“ nach StVO neben dem Verbotsschild Nr. 267 „Verbot der Einfahrt“ am Ausfahrtsende der Einbahnstraße. Diese Schilder sind für Autofahrer, die in die Einbahnstraße einfahren, leider nicht sichtbar.


Das hat zur Folge, dass FahrradfahrerInnen oft von Autofahrern angehupt oder verbal angemacht werden oder gar durch aggressives Auffahren zum Ausweichen auf Gehweg oder in Parklücken genötigt werden.

Vorschlag:
Die Stadt Tübingen bringt an der Einfahrt in die Einbahnstraße das Zusatzschild „Radverkehr im Gegenverkehr“ StVO Schild Nr. 1000-33 an, so dass Autofahrer über die entgegenkommenden Radfahrer informiert werden. Kosten ca. 30€.

eingereicht von: Gerhard Kölbel, Tübingen