078 Kusterdinger Straße, Einfahrt nach Lustnau


Der optionale „Fahrradschutzstreifen“ endet unvermittelt auf einem (beidseitig) auf die Straße ragenden Fußwegsegment mit dort aufgestelltem bakenförmigen Poller. Diese Konstruktion soll offenbar den Autoverkehr auf die dort vorgeschriebenen 20 km/h herunterbremsen.
Bei diesem Tempo fährt ein Radler und eine Radlerin im gleichen Tempo auf dieses Objekt zu wie ein nebenher fahrendes Auto. Somit hat die Radlerin oder der Radler die Wahl entweder nach links ins Auto zu fahren oder gradaus frontal in den Poller.
In meinen Augen ist das die in Tübingen krasseste Maßnahme, um Radler und Radlerinnen vorsätzlich zu verletzen.

Lösungsvorschlag:
Mit einem steilen Betonkissen (oder wie diese Schwellenkonstruktionen heißen) den Autoverkehr abbremsen. Zwischen diesem Kissen und der Gehwegkante 1 m Lücke, so dass der Radverkehr (auch der mehrspurige mit Anhänger oder als Dreirad) davon nicht betroffen ist.
„Steil“ heißt hier: deutlichere Kante als bei dem Fußgängerüberweg in der Bismarckstraße.

Bert Bormann, Tübingen